Rechtliche Sicherheit für Unternehmen – Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Ob Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder steuerliche Unklarheiten – Unternehmen und Selbstständige können schnell in einen kostspieligen Rechtsstreit geraten. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken und übernimmt die anfallenden Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter.
Warum ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung wichtig?
Ein Rechtsstreit kann für Unternehmen und Selbstständige schnell hohe Kosten verursachen.
Sei es eine arbeitsrechtliche Kündigungsklage, Streitigkeiten mit Behörden oder Auseinandersetzungen mit Kunden – eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Unternehmen ihr Recht durchsetzen können, ohne hohe finanzielle Belastungen tragen zu müssen.
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung übernimmt:
- Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte
- Gebühren für Gutachter und Sachverständige
- Prozesskosten der Gegenseite, falls diese übernommen werden müssen
- Beratungskosten in rechtlichen Angelegenheiten
Welche Leistungen umfasst die gewerbliche Rechtsschutzversicherung?
Im Geschäftsalltag können zahlreiche rechtliche Probleme auftreten. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung bietet Unternehmen und Freiberuflern eine umfassende Absicherung in unterschiedlichen Bereichen.
Folgende Leistungen sind unter anderem versicherbar:
- Arbeitsrechtsschutz – Schutz bei Streitigkeiten mit Angestellten
- Steuerrechtsschutz – Übernahme von Kosten für Verfahren vor Finanzgerichten
- Vertragsrechtsschutz – Absicherung bei Streitigkeiten aus geschäftlichen Verträgen
- Verkehrsrechtsschutz – Kostenübernahme für Auseinandersetzungen im Straßenverkehr
- Strafrechtsschutz – Deckung von Verteidigungskosten bei strafrechtlichen Vorwürfen
- Verwaltungsrechtsschutz – Unterstützung bei Streitigkeiten mit Behörden
Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht alle Rechtsstreitigkeiten sind durch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Nicht versichert sind unter anderem:
- Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht
- Wettbewerbs- und Markenrechtliche Auseinandersetzungen
- Streitigkeiten bei vorsätzlich begangenen Straftaten
- Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
Wer ist durch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung versichert?
Ein Rechtsstreit kann nicht nur das Unternehmen selbst betreffen, sondern auch Personen, die für das Unternehmen tätig sind. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt daher nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch weitere beteiligte Personen.
Versichert sind:
- Das Unternehmen als juristische Person
- Geschäftsführung, Vorstände und Aufsichtsräte
- Angestellte in ihrer beruflichen Tätigkeit
- Selbstständige und Freiberufler mit eigener Rechtsschutzpolice
- Vereinsvorstände und ehrenamtliche Funktionsträger
Je nach Tarif kann der Schutz auch auf Familienangehörige oder weitere Beteiligte ausgeweitet werden.
Beispiele für versicherte Schäden
Ein Rechtsstreit kann aus vielen Gründen entstehen. Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Situationen die gewerbliche Rechtsschutzversicherung eingreift.
Arbeitsrechtsschutz – Kündigung mit Folgen
Ein Unternehmen entlässt einen Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen. Der Arbeitnehmer hält die Kündigung für ungerechtfertigt und erhebt Kündigungsschutzklage. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.
Schadenersatzrechtsschutz – Unfall mit wirtschaftlichen Folgen
Ein Firmenmitarbeiter wird unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und kann einen wichtigen Geschäftstermin nicht wahrnehmen. Dadurch entsteht dem Unternehmen ein finanzieller Schaden. Die Versicherung unterstützt die rechtliche Durchsetzung der Forderung.
Strafrechtsschutz – Vorwürfe gegen Geschäftsführung
Nach einem Brand in einem Lagerhaus ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Brandstiftung. Auch die Geschäftsführung steht unter Verdacht, Sicherheitsvorschriften missachtet zu haben. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Verteidigungskosten.
Verwaltungsrechtsschutz – Streit mit dem Ordnungsamt
Ein Buchhändler organisiert einen Mitternachtsverkauf, der von zahlreichen Fans besucht wird. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden erhebt das Ordnungsamt ein Ordnungsgeld, das der Buchhändler gerichtlich anfechten will. Die Versicherung übernimmt die Prozesskosten.
Für wen ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung geeignet?
Jedes Unternehmen und jeder Selbstständige kann in einen Rechtsstreit geraten. Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist für alle Firmen und Freiberufler empfehlenswert.
Besonders wichtig ist sie für:
- Selbstständige und Freiberufler
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Gewerbliche Vermieter und Immobilienbesitzer
- Land- und Forstwirte
- Vereine und Organisationen
Je nach Branche und Geschäftsmodell können unterschiedliche Versicherungsbausteine sinnvoll sein.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?
Neben der gewerblichen Rechtsschutzversicherung gibt es weitere Versicherungen, die den Schutz für Unternehmen ergänzen können:
- Betriebshaftpflichtversicherung – Schutz vor Schadensersatzforderungen durch Dritte
- D&O-Versicherung – Absicherung der Geschäftsführung vor Haftungsrisiken
- Cyber-Versicherung – Schutz vor finanziellen Schäden durch Cyberangriffe
Häufige Fragen zur gewerblichen Rechtsschutzversicherung
Warum ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung notwendig?
Ein Rechtsstreit kann hohe Kosten verursachen. Die Versicherung übernimmt Anwalts- und Prozesskosten, sodass Unternehmen ihr Recht durchsetzen können, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen.
Welche Streitigkeiten sind versichert?
Versichert sind unter anderem arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, steuerrechtliche Verfahren, Vertragsstreitigkeiten und behördliche Anordnungen.
Wie hoch sind die Deckungssummen?
Die Deckungssumme hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel liegen die Summen im sechsstelligen Bereich, um auch langwierige Prozesse abzusichern.
Gilt der Schutz auch für Geschäftsführer persönlich?
Ja, Geschäftsführer und leitende Angestellte sind in der Regel mitversichert, sofern sie in ihrer Funktion für das Unternehmen handeln.