Absicherung im Ernstfall – Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Die Berufsunfähigkeit kann für Beamte existenzielle Folgen haben. Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft dienstunfähig wird, erhält je nach Status nur eingeschränkte oder gar keine Versorgungsleistungen vom Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte schützt vor finanziellen Einbußen und sichert das Einkommen zuverlässig ab.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Viele Beamte unterschätzen das Risiko der Dienstunfähigkeit.

Besonders Beamte auf Widerruf oder auf Probe haben kaum Anspruch auf staatliche Versorgung und können im Ernstfall vollständig aus dem Dienst entlassen werden.

Die gesetzliche Absicherung hängt stark vom Beamtenstatus ab:

  • Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
  • Beamte auf Probe haben nur Anspruch auf geringe Unterhaltsbeiträge oder ein Unfallruhegehalt.
  • Beamte auf Lebenszeit erhalten erst nach einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren eine staatliche Mindestversorgung.

Ohne zusätzliche Absicherung kann eine Dienstunfähigkeit erhebliche Einkommensverluste zur Folge haben.

Was deckt die Dienstunfähigkeitsversicherung ab?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Beamte finanziell, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

  • Regelmäßige Rentenzahlung, wenn eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird
  • Absicherung unabhängig von der Ursache (Krankheit, Unfall, Dienstbeschädigung)
  • Anerkennung der Entscheidung des Dienstherrn, wenn eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ im Vertrag enthalten ist
  • Flexibel wählbare Rentenhöhe, um Versorgungslücken individuell auszugleichen

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Beamte unterliegen besonderen versorgungsrechtlichen Bestimmungen, weshalb eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung oft nicht ausreicht. Die Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich in folgenden Punkten:

Merkmal Berufsunfähigkeit (BU) Dienstunfähigkeit (DU)
Grundlage Versicherungsvertrag Beamtenversorgungsgesetz
Leistungsauslöser Mindestens 50 % Berufsunfähigkeit Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn
Feststellung Arzt oder Gutachter des Versicherers Amtsärztliches Gutachten und Entscheidung des Dienstherrn
Prognosezeitraum Meist sechs Monate Kein fester Zeitraum definiert

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass die Versicherung sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließt und Leistungen direkt auszahlt.

Beispiele für Dienstunfähigkeit

Asthma nach Infekt

Ein Feuerwehrmann entwickelt nach einer schweren Grippe eine chronische Atemwegserkrankung und kann kein Atemschutzgerät mehr tragen. Da er seine dienstlichen Aufgaben nicht mehr ausführen kann, wird er in den Ruhestand versetzt.

Freizeitunfall mit Kopfverletzung

Ein Richter stürzt beim Klettern und erleidet eine Kopfverletzung, die sein Kurzzeitgedächtnis beeinträchtigt. Da er sich nicht mehr auf juristische Sachverhalte konzentrieren kann, wird er für dienstunfähig erklärt.

Polizeidienstunfähigkeit

Ein Polizist verliert durch einen Unfall seinen Zeigefinger („Schießfinger“). Da er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt, wird er aus dem Polizeidienst entlassen. Ohne spezielle Dienstunfähigkeitsklausel würde keine Versicherungsleistung erfolgen.

Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung wird besonders empfohlen für:

  • Beamte auf Widerruf, da sie bei Dienstunfähigkeit vollständig aus dem Dienst entlassen werden
  • Beamte auf Probe, die nur geringe Versorgungsleistungen erhalten
  • Beamte auf Lebenszeit, um Versorgungslücken zu schließen
  • Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte, die ein erhöhtes Risiko für spezielle Dienstunfähigkeit haben

Welche weiteren Versicherungen sind sinnvoll?

Neben der Dienstunfähigkeitsversicherung sind für Beamte folgende Absicherungen empfehlenswert:

  • Diensthaftpflichtversicherung – Schutz vor Schadensersatzansprüchen aus der dienstlichen Tätigkeit
  • Unfallversicherung – Absicherung bei Unfällen, die nicht durch den Dienstherrn gedeckt sind
  • Pflegezusatzversicherung – Finanzielle Unterstützung im Pflegefall
  • Private Rentenversicherung – Ergänzende Altersvorsorge zur Absicherung nach der Dienstunfähigkeitsrente

Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, welche die Dienstunfähigkeitsversicherung betreffen.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte wichtig?

Beamte erhalten nur dann eine staatliche Versorgung, wenn sie bereits auf Lebenszeit verbeamtet sind und eine Mindestdienstzeit erfüllt haben. Besonders Beamte auf Widerruf oder Probe haben kaum Absicherung.

Wie wird Dienstunfähigkeit festgestellt?

Die Entscheidung trifft der Dienstherr auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass die Versicherung diese Entscheidung anerkennt und Leistungen ohne zusätzliche Prüfungen auszahlt.

Kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch später abgeschlossen werden?

Ja, allerdings steigen mit zunehmendem Alter die Beiträge. Zudem können Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.

Welche Berufe haben ein besonders hohes Risiko für Dienstunfähigkeit?

  • Polizeibeamte
  • Feuerwehrleute
  • Soldaten
  • Justizvollzugsbeamte

Welche Ereignisse sind nicht versichert?

  • Dienstunfähigkeit durch Disziplinarverfahren oder strafrechtliche Verurteilungen
  • Spezielle Risiken wie aktive Kriegsteilnahme oder vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten
  • Bestimmte Berufe, die nur schwer oder gar nicht versicherbar sind (z. B. Kampfpiloten)