Schutz für Entscheider – Die D&O-Versicherung

Führungskräfte und Entscheidungsträger tragen hohe Verantwortung. Ein einziger Fehltritt kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben – nicht nur für das Unternehmen oder den Verein, sondern auch für die handelnden Personen selbst. Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Vereinsfunktionäre vor persönlichen Haftungsrisiken und sichert ihr Privatvermögen ab.

Warum ist eine D&O-Versicherung wichtig?

Ob in Unternehmen oder Vereinen – Führungskräfte treffen täglich weitreichende Entscheidungen. Nicht jede davon stellt sich im Nachhinein als richtig heraus.

Im Schadensfall haften Geschäftsführer, Vorstände und andere Entscheidungsträger persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt vor diesen existenzbedrohenden Risiken und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen oder wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Die D&O-Versicherung deckt:

  • Haftung für Vermögensschäden, die durch Fehlentscheidungen entstehen
  • Ansprüche von Unternehmen, Vereinen oder Dritten gegen Führungskräfte
  • Kosten für Rechtsverteidigung und Schadenersatzforderungen
  • Schutz auch nach dem Ausscheiden aus der Position

Welche Leistungen umfasst die D&O-Versicherung?

Fehlentscheidungen können hohe finanzielle Schäden verursachen. Die D&O-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Entscheidungsträger in Unternehmen und Vereinen.

Folgende Risiken sind abgedeckt:

  • Persönliche Haftung für Fehlentscheidungen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat
  • Vermögensschäden durch unterlassene oder fehlerhafte Maßnahmen
  • Regressansprüche durch Insolvenzverwalter oder Anteilseigner
  • Haftung für Verstöße gegen Compliance-Vorschriften

Besonders wichtig ist die Abwehr unbegründeter Forderungen, denn oft werden Entscheider ohne tatsächliche Haftungsgrundlage in Anspruch genommen.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Nicht jede Form der Pflichtverletzung fällt unter den Schutz der D&O-Versicherung.

Nicht versichert sind unter anderem:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Pflichtverletzungen durch nachweislich wissentliche Entscheidungen
  • Schäden, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind

Wer ist durch die D&O-Versicherung versichert?

Führungskräfte und Entscheidungsträger haften für ihre beruflichen Entscheidungen oft persönlich und unbeschränkt. Die D&O-Versicherung schützt daher nicht nur das Unternehmen, sondern auch die handelnden Personen vor finanziellen Konsequenzen.

Versichert sind:

  • Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen und Genossenschaften
  • Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte
  • Prokuristen und leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnis
  • Vereinsvorstände und ehrenamtliche Funktionsträger
  • Entscheidungsträger in Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Je nach Tarif kann die D&O-Versicherung auch für ehemalige Führungskräfte greifen, falls Ansprüche nachträglich geltend gemacht werden.

Beispiele für versicherte Schäden

Eine falsche Entscheidung kann hohe Kosten verursachen. Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, in welchen Situationen die D&O-Versicherung greift.

Fehlentscheidung beim Kauf einer EDV-Anlage

Ein Geschäftsführer erwirbt für das Unternehmen eine ungeeignete EDV-Anlage. Da er sich nicht ausreichend über das System informiert hat, sind teure Nachbesserungen erforderlich. Das Unternehmen fordert Schadenersatz vom Geschäftsführer.

Vertragsabschluss mit persönlicher Haftung

Ein Geschäftsführer schließt einen risikoreichen Vertrag ab, ohne ausdrücklich zu erklären, dass er im Namen der GmbH handelt. Der Vertragspartner verlangt Schadenersatz, weil er davon ausgeht, dass der Geschäftsführer persönlich haftet.

Fehlende Finanzkontrolle führt zur Insolvenz

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer trifft eine Fehlentscheidung, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führt. Die Firma muss Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter macht den Geschäftsführer für den entstandenen Schaden haftbar und fordert Schadenersatz.

Falsche Entscheidung bei Vereinsfinanzen

Ein Vereinsvorstand versäumt die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Da der Verein nun auf die Mittel verzichten muss, verlangt er von dem Vorstandsmitglied Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro.

Für wen ist die D&O-Versicherung geeignet?

Jede Führungskraft trägt eine hohe Verantwortung – und damit auch ein hohes persönliches Haftungsrisiko.

Die Versicherung ist besonders wichtig für:

  • Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen und Genossenschaften
  • Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte
  • Entscheidungsträger in Vereinen und Stiftungen
  • Prokuristen und leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnis

Auch ehrenamtliche Vorstände von Vereinen haften mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

Neben der D&O-Versicherung gibt es weitere Versicherungen, die Führungskräfte und Entscheidungsträger sinnvoll ergänzen können.

  • Manager-Rechtsschutz – Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz – Schutz vor Regressansprüchen durch geschäftliche Entscheidungen
  • Strafrechtsschutz – Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe im Rahmen der Tätigkeit

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung

 

Warum ist eine D&O-Versicherung notwendig?

Führungskräfte haften für Fehlentscheidungen oft in unbegrenzter Höhe mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt vor finanziellen Risiken und bietet Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten.

Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind Vermögensschäden, die durch falsche Entscheidungen, unterlassene Maßnahmen oder Pflichtverletzungen entstehen.

Gilt der Schutz auch nach dem Ausscheiden aus der Firma?

Ja, die Haftung für Fehlentscheidungen besteht oft noch Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Verein. Die D&O-Versicherung sichert diesen Zeitraum ab.

Wo gilt die D&O-Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gelten besondere Regelungen.