Schutz für Events und Veranstaltungen – Die Veranstalterhaftpflichtversicherung

Veranstaltungen sollen reibungslos ablaufen, doch unvorhersehbare Zwischenfälle lassen sich nie ganz ausschließen. Ein umfallender Maibaum, eine verletzte Person durch ein defektes Gerät oder ein Brandschaden – als Veranstalter haften Sie für solche Schäden in voller Höhe. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken und sorgt dafür, dass ein unglückliches Ereignis nicht zum finanziellen Desaster wird.

Warum ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung wichtig?

Ob kleine Vereinsfeier oder großes Musikfestival – wer eine Veranstaltung organisiert, trägt eine hohe Verantwortung. Unfälle, Sachschäden oder Personenschäden können schnell passieren und hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. In vielen Fällen haften Veranstalter auch für Fehler, die durch Helfer oder Besucher entstehen.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt vor:

  • Schadenersatzforderungen durch Dritte, wenn Besucher oder Helfer zu Schaden kommen
  • Sach- und Personenschäden, die während der Veranstaltung entstehen
  • Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Organisation oder Fahrlässigkeit verursacht werden
  • Kosten für Rechtsstreitigkeiten, wenn Ansprüche geprüft oder abgewehrt werden müssen

Wichtiger Hinweis: Ab einer bestimmten Anzahl von Besuchern oder Gästen kann eine private Feier nicht mehr über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein. Laut § 1 der Versammlungsstättenverordnung gelten besondere Auflagen für den Veranstalter, sobald die Kapazitätsgrenzen überschritten werden – in geschlossenen Räumen ab 200 Personen, im Freien ab 1.000 Personen. In solchen Fällen ist eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Welche Leistungen umfasst die Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Damit eine Veranstaltung sicher und finanziell geschützt abläuft, bietet die Veranstalterhaftpflichtversicherung umfassende Leistungen.

Folgende Risiken sind abgedeckt:

  • Personenschäden, z. B. Verletzungen von Besuchern oder Helfern
  • Sachschäden, z. B. durch umgestürzte Dekoration oder beschädigte Gebäude
  • Vermögensschäden, die durch fahrlässige Fehler verursacht werden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, falls ein Dritter zu Unrecht Schadenersatz fordert

Darüber hinaus übernimmt die Versicherung die Prüfung der Haftung, die Abwehr unberechtigter Forderungen und trägt die Kosten für mögliche Rechtsstreitigkeiten.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Einige Risiken sind von der Veranstalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Dazu gehören vorsätzliche Handlungen und bestimmte Schadensarten, die durch andere Versicherungen abgedeckt werden müssen.

Nicht versichert sind unter anderem:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Kraftfahrzeuge, Luft- oder Wasserfahrzeuge
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Mietsachschäden
  • Schäden zwischen versicherten Personen

Was sind Beispiele für versicherte Schäden?

Fehlende Absicherungen oder kleine Unachtsamkeiten können erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Die folgenden Beispiele zeigen typische Fälle, in denen die Veranstalterhaftpflichtversicherung greift.

Ausschank – Verletzung durch Glasscherbe

Bei einem Festival schenkt die Schwester des Veranstalters an der Bar Getränke aus. In der Hektik bemerkt sie nicht, dass sich eine kleine Glasscherbe im Getränk befindet. Der Gast verschluckt die Scherbe und muss im Krankenhaus behandelt werden. Er fordert Schadensersatz vom Veranstalter​.

Kirchweih – Brand durch glimmende Zigarette

Bei einer Kirchweihfeier werden Aschenbecher in einen Mülleimer geleert, ohne zu bemerken, dass eine Zigarette noch glüht. In der Nacht setzt die Glut alkoholgetränkte Küchenutensilien in Brand. Die Bar und Teile des Gebäudes werden zerstört. Der Veranstalter muss Schadensersatz leisten​.

Maibaum – Einsturz auf Festzelt

In einem Dorf wird traditionell ein Maibaum aufgestellt. Da dieser nicht ausreichend verkeilt ist, fällt er um und stürzt auf das voll besetzte Festzelt. Mehrere Besucher werden schwer verletzt. Der Veranstalter wird für die entstandenen Schäden haftbar gemacht​.

Transport – Beschädigung eines Fahrzeugs

Während des Aufbaus eines Faschingsabends transportieren Helfer Traversen ins Vereinsheim. Auf dem Parkplatz reißen sie versehentlich den Außenspiegel eines geparkten Fahrzeugs ab und beschädigen den Kotflügel. Der Fahrzeughalter fordert Schadensersatz​.

Hüpfburg – Verletzungen durch Luftverlust

Auf einem Kinderfest stürzt eine Hüpfburg in sich zusammen, weil das Ventil undicht ist. Die Kinder geraten in Panik und verletzen sich gegenseitig. Mehrere Eltern verklagen den Veranstalter auf Schmerzensgeld.

Für wen ist die Veranstalterhaftpflichtversicherung geeignet?

Wer eine Veranstaltung organisiert, trägt die Verantwortung für das Wohl der Besucher, Helfer und Beteiligten. Die Versicherung eignet sich für Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig Veranstaltungen durchführen.

Die Versicherung ist besonders wichtig für:

  • Vereine und Organisationen, die Feste, Sportveranstaltungen oder Kulturveranstaltungen ausrichten
  • Einzelpersonen, die private Feiern mit vielen Gästen planen
  • Unternehmen, die Produktpräsentationen oder Firmenfeste organisieren

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

Je nach Art und Umfang der Veranstaltung können weitere Versicherungen den Schutz ergänzen.

  • Kurzfristige Unfallversicherung für Helfer – Schutz für freiwillige Helfer bei Unfällen
  • Kurzfristige Elektronikversicherung – Absicherung von Bühnen- und Veranstaltungstechnik gegen Schäden
  • Ausfallversicherung – Schutz vor finanziellen Verlusten, falls die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden muss

Häufige Fragen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, welche die Veranstalterhaftpflicht betreffen.

Warum ist diese Versicherung wichtig?

Als Veranstalter haften Sie für Schäden, die während der Veranstaltung entstehen. Eine Versicherung schützt vor hohen Schadenersatzforderungen und sichert Sie finanziell ab.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Die Versicherung übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die fahrlässig verursacht wurden. Zudem werden Rechtskosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen übernommen.

Ist die Versicherung auch für private Feiern notwendig?

Ja, ab einer bestimmten Anzahl an Gästen kann eine private Feier nicht mehr über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Gilt der Schutz auch für ehrenamtliche Helfer?

Ja, freiwillige Helfer sind in der Regel mitversichert, solange sie nicht auf Werkvertragsbasis arbeiten.