Absicherung für Vereine – Die Vereinshaftpflichtversicherung

Ob Sportverein, Kulturverein oder gemeinnützige Organisation – Vereine bringen Menschen zusammen, fördern gemeinsame Interessen und tragen zur Gesellschaft bei. Doch mit der Verantwortung für Mitglieder, Veranstaltungen und Vereinsanlagen gehen auch Haftungsrisiken einher. Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein und seine Mitglieder vor finanziellen Forderungen, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren können.

Warum ist eine Vereinshaftpflichtversicherung wichtig?

Ein einziger Schadenfall kann hohe finanzielle Belastungen für einen Verein bedeuten.

Egal ob ein Besucher auf vereistem Boden stürzt, ein Vereinsmitglied versehentlich fremdes Eigentum beschädigt oder eine Unachtsamkeit zu einem Brand führt – als Verein haften Sie für entstandene Schäden. Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt vor solchen finanziellen Risiken und sorgt dafür, dass der Vereinsbetrieb nicht gefährdet wird.

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet Schutz bei:

  • Personenschäden, z. B. wenn ein Vereinsmitglied einen Dritten verletzt
  • Sachschäden, die im Rahmen der Vereinsaktivitäten verursacht werden
  • Vermögensschäden, wenn Dritte durch Vereinsentscheidungen finanzielle Nachteile erleiden
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen, falls der Verein zu Unrecht haftbar gemacht wird

Welche Leistungen umfasst die Vereinshaftpflichtversicherung?

Damit der Verein sorgenfrei agieren kann, bietet die Vereinshaftpflichtversicherung umfassenden Schutz für Schäden, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen.

Folgende Risiken sind abgedeckt:

  • Personen- und Sachschäden, die durch Vereinsmitglieder, Vorstände oder Helfer verursacht werden
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen inklusive Rechtskostenübernahme
  • Deckung von Schäden bei vereinsbezogenen Aktivitäten und Veranstaltungen

Zusätzlich können reine Vermögensschäden als optionaler Baustein in die Versicherung integriert werden.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Nicht alle Schäden fallen unter den Versicherungsschutz. Einige Fälle sind ausgeschlossen, da sie anderen Versicherungen zugeordnet sind oder das Risiko bewusst eingegangen wurde.

Nicht versichert sind unter anderem:

  • Vorsätzliche Schäden, die absichtlich verursacht wurden
  • Schäden zwischen versicherten Personen, wenn ein Vereinsmitglied einen anderen schädigt
  • Schäden durch versicherungspflichtige Fahrzeuge
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Geldstrafen und Bußgelder

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Wenn ein Verein haftbar gemacht wird, übernimmt die Versicherung verschiedene Leistungen, um finanzielle Belastungen zu minimieren.

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung:

  • Die Regulierung berechtigter Ansprüche, wenn der Verein haftet
  • Die Abwehr unberechtigter Forderungen, inklusive möglicher Anwalts- und Gerichtskosten
  • Die Schadensabwicklung abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung

Beispiele für versicherte Schäden

Ein kleiner Fehler kann hohe Kosten verursachen. Die folgenden Beispiele zeigen typische Fälle, in denen die Vereinshaftpflichtversicherung greift.

Schützenverein – Unfall durch nicht gestreute Wege

Ein Schützenverein bietet im Winter einen Schnupperkurs an. Aufgrund fehlender Streumaßnahmen rutscht ein Gast auf dem vereisten Boden aus und zieht sich eine Prellung sowie einen Haarriss am Steißbein zu. Der Verletzte fordert Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Die Versicherung übernimmt den entstandenen Schaden.

Kulturverein – Brand durch vergessene Kaffeemaschine

Nach einer Veranstaltung wird vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. In der Nacht überhitzt das Gerät, setzt die Küche in Brand und beschädigt Fenster sowie Mobiliar in den angemieteten Vereinsräumen. Der Verein haftet für den Sachschaden​.

Sturmschaden – Umgestürzter Baum beschädigt Nachbarhaus

Ein seit Jahren morscher Baum auf dem Vereinsgelände wird durch einen Sturm umgeknickt und beschädigt den Wintergarten eines Nachbarhauses. Der Nachbar fordert Schadenersatz, da der Verein seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Die Versicherung übernimmt die Kosten.

Sportverein – Beschädigtes Fahrzeug durch Transport eines Fußballtors

Zwei Vereinsmitglieder transportieren ein Fußballtor zum Sportplatz. Beim Vorbeigehen an einem geparkten Auto zerkratzen sie versehentlich den Lack und verursachen einen Sachschaden.

Für wen ist die Vereinshaftpflichtversicherung geeignet?

Egal, ob Sportverein, Musikverein oder soziale Initiative – alle Vereine tragen eine Verantwortung für ihre Mitglieder, Helfer und Gäste. Die Vereinshaftpflichtversicherung ist daher für jede Organisation empfehlenswert, die öffentlich tätig ist.

Die Versicherung bietet Schutz für:

  • Mitglieder des Vorstands, die haftbar gemacht werden können
  • Vereinsmitglieder, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Schäden verursachen
  • Angestellte und Helfer, die den Verein unterstützen

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

Neben der Vereinshaftpflichtversicherung gibt es weitere Versicherungen, die für Vereine sinnvoll sein können.

  • D&O-Versicherung für Vereinsvorstände – Schützt Vorstände vor finanziellen Haftungsrisiken bei Fehlentscheidungen
  • Vereinsrechtsschutzversicherung – Unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten, z. B. wenn ein Mitglied Schadenersatz fordert
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung – Spezieller Schutz für Vereinsfeste oder öffentliche Veranstaltungen
  • Gebäudeversicherung – Deckt Schäden am Vereinsheim durch Feuer, Sturm oder Überschwemmung ab

Häufige Fragen zur Vereinshaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, welche die Vereinshaftpflichtversicherung betreffen.

Warum ist diese Versicherung so wichtig?

Vereine haften für Schäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Forderungen und sichert den Vereinsbetrieb langfristig ab.

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?

Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch Fahrzeuge oder Geldstrafen.

Wer ist durch die Versicherung geschützt?

Die Versicherung deckt Vorstände, Mitglieder und Helfer ab, sofern sie im Vereinsinteresse handeln.