Sicherheit für Ihre Immobilie – Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Eigentümer einer Immobilie tragen Sie Verantwortung für deren Sicherheit – auch für Dritte. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen, z. B. bei Unfällen auf Ihrem Grundstück. Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Immobilie umfassend ab!

Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht so wichtig?

Unfälle oder Schäden auf Ihrem Grundstück können schnell teuer werden. Vom herabfallenden Ziegel bis zur Rutschgefahr auf ungeräumtem Schnee – als Eigentümer haften Sie für alle Schäden, die durch mangelhafte Instandhaltung entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie, indem sie berechtigte Ansprüche übernimmt und unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Versicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, wenn diese durch Ihre Immobilie zu Schaden kommen, und übernimmt folgende Leistungen:

  • Prüfung der Haftung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme von Schadensersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Kostenübernahme für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schadensfällen

Was ist nicht durch die Versicherung abgedeckt?

Nicht versichert sind Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen sowie Schwammbildung und Schäden durch Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer. Auch Schäden innerhalb einer Eigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sind ausgeschlossen.

Wer ist versichert?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich an folgende Eigentümer:

  • Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften
  • Besitzer unbebauter Grundstücke

Praxisbeispiele für Schadensfälle

Diese Beispiele verdeutlichen, wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Sie vor den finanziellen Konsequenzen unvorhergesehener Schadensfälle absichert und Ihre Verantwortung als Eigentümer erleichtert.

Unfall

Ein Passant rutscht auf einem nicht geräumten Gehweg aus und bricht sich das Bein. Die Versicherung übernimmt Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Sturmschaden

Ein morscher Baum fällt auf das Nachbarhaus und beschädigt das Dach sowie Fenster. Die Schadensregulierung erfolgt durch Ihre Versicherung.

Baumängel

Ein Handlauf im Treppenhaus löst sich und führt zu einem Sturz eines Besuchers. Schmerzensgeld und Verdienstausfall werden übernommen.

Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht geeignet?

Diese Versicherung ist unverzichtbar für alle, die eine Immobilie vermieten oder Eigentümergemeinschaften leiten. Auch Besitzer unbebauter Grundstücke profitieren vom Schutz vor Haftungsrisiken.

Passende Zusatzversicherungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ergänzen Sie Ihre Absicherung mit sinnvollen Zusatzversicherungen wie der Gebäudeversicherung oder der Gewässerschadenhaftpflicht, um umfassend gegen alle Eventualitäten geschützt zu sein.

Gebäudeversicherung

Schutz vor Unwetterschäden, Feuer oder Leitungswasserschäden.

Gewässerschadenhaftpflicht

Absicherung bei Schäden durch Öltanks oder andere gefährliche Substanzen.

Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Gilt die Versicherung auch für unbewohnte Immobilien?

Ja, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für unbewohnte oder leerstehende Immobilien, da auch hier Haftungsrisiken bestehen, beispielsweise durch herabfallende Gebäudeteile oder unzureichend gesicherte Baustellen.

Was passiert, wenn mehrere Eigentümer für eine Immobilie haften?

Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern, wie in Eigentümergemeinschaften, wird die Haftung aufgeteilt. Eine gemeinsame Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt die Gemeinschaft vor finanziellen Belastungen durch Schadensersatzansprüche.

Gilt die Versicherung auch für unbewohnte Immobilien?

Ja, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für unbewohnte oder leerstehende Immobilien, da auch hier Haftungsrisiken bestehen, beispielsweise durch herabfallende Gebäudeteile oder unzureichend gesicherte Baustellen.