Absicherung für Tierbesitzer – Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ein Tier kann unvorhersehbare Schäden verursachen – selbst wenn es gut erzogen ist. Tierhalter haften laut Gesetz in vollem Umfang für Schäden, die durch ihr Tier entstehen, selbst wenn sie keine Schuld trifft. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadensersatzforderungen und sichert Tierhalter finanziell ab.

Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung so wichtig?

Laut § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in voller Höhe für Schäden, die sein Tier verursacht – unabhängig von eigenem Verschulden.

Insbesondere Personenschäden können hohe finanzielle Forderungen nach sich ziehen. Auch Sachschäden oder Vermögensschäden können schnell die finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. Für Pferdebesitzer ist sie ebenfalls dringend empfohlen, da bereits ein kleiner Vorfall zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen kann.

Die Versicherung schützt vor:

  • Schadensersatzforderungen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Rechtsstreitigkeiten durch Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Finanziellen Belastungen durch hohe Forderungen bei Unfällen

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters für Hunde und Pferde, die zu privaten Zwecken gehalten werden. Der Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag angegebenen Tiere.

Versichert sind:

  • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall)
  • Sachschäden (z. B. beschädigte Kleidung, zerstörte Gegenstände)
  • Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden (z. B. Schäden an gemieteten Stallungen oder Wohnungen)
  • Tierhüterrisiko, falls das Tier vorübergehend von Dritten betreut wird
  • Flurschäden, falls das Tier fremde Felder oder Wiesen beschädigt

Zusätzliche Leistungen für Hunde- und Pferdehalter

Für Hundehalter:

  • Welpen sind mitversichert, solange sie sich im Besitz des Halters befinden

Für Pferdehalter:

  • Fohlen sind automatisch mitversichert
  • Deckschäden, falls das Pferd unerwartet andere Pferde deckt
  • Private Kutschfahrten
  • Reitbeteiligungen und unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter sind mitversichert)

Was ist nicht versichert?

Einige Schäden und Risiken sind von der Versicherung ausgeschlossen, darunter:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder behördliche Anordnungen
  • Gewerbliche Nutzung der Tiere (z. B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht oder professionelle Turnierteilnahmen)
  • Reine Vermögensschäden, die nicht aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren
  • Bestimmte Hunderassen (z. B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull) sind anfragepflichtig

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt deutschlandweit und – sofern vereinbart – auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Beispiele für versicherte Schäden

Tierhalter können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihre Tiere verursacht werden. Die folgenden Beispiele verdeutlichen typische versicherte Schadensfälle und deren finanzielle Folgen.

Freilaufender Hund

Ein nicht angeleinter Hund lief bei einem Spaziergang auf ein fremdes Kind zu. Das Kind erschrak, stürzte und erlitt eine Kopfverletzung. Die Eltern forderten 450 € Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten.

Pferd schlägt aus

Ein Pferd erschrak durch ein lautes Geräusch und schlug mit dem Huf aus. Ein Passant wurde an der Brust getroffen und erlitt zwei Rippenbrüche. Die Schadenssumme, inklusive Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten, betrug 1.700 €.

Hund verursacht Fahrradunfall

Ein Hund lief unerwartet auf einen Fahrradweg. Ein Radfahrer konnte nicht mehr bremsen, stürzte und erlitt mehrere Rippenbrüche. Der Halter wurde für Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reparatur des Fahrrads und beschädigte Kleidung in Höhe von 3.500 € in Anspruch genommen.

Pferd verursacht Flurschaden

Ein Pferd brach aus seiner Koppel aus und verwüstete das benachbarte Feld. Der betroffene Landwirt forderte 500 € Schadensersatz für den Ernteausfall.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

Neben der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es weitere sinnvolle Ergänzungen:

  • Tierkrankenversicherung – Übernahme von Behandlungskosten im Krankheitsfall oder nach einem Unfall
  • Tierlebensversicherung – Absicherung bei Tod des Tieres oder hohem wirtschaftlichem Verlust
  • Unfallversicherung – Schutz des Halters vor finanziellen Folgen durch Verletzungen im Umgang mit dem Tier
  • Berufsunfähigkeitsversicherung – Absicherung des Einkommens, falls der Tierhalter durch einen Unfall berufsunfähig wird

Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, welche die Tierhalterhaftpflicht betreffen.

Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig?

Laut § 833 BGB haftet jeder Tierhalter uneingeschränkt für Schäden, die sein Tier verursacht – unabhängig vom eigenen Verschulden. Eine Versicherung schützt vor hohen Schadensersatzforderungen.

Ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben?

In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Für Pferdehalter besteht keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch wird der Abschluss dringend empfohlen.

Sind Welpen und Fohlen automatisch mitversichert?

Ja, Welpen und Fohlen sind im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert.

Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Ja, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde, gilt der Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsätzliche Schäden
  • Gewerbliche Nutzung der Tiere
  • Schäden durch bestimmte Hunderassen, die gesondert angefragt werden müssen